Allgemeine Verkaufsbedingungen

  1. VOLLSTÄNDIGKEIT. Diese Verkaufsbedingungen und alle Dokumente, auf die hierin Bezug genommen wird (zusammen die „Bedingungen“), sind die einzigen Bedingungen, die den Verkauf von Waren („Waren“) und/oder Dienstleistungen („Dienstleistungen“ und zusammen mit den Waren die „Lieferungen“) durch Marmon Foodservice („Verkäufer“) an den Käufer („Käufer“) regeln, und ersetzen alle anderen Bedingungen, ob mündlich oder schriftlich, sowie alle anderen Mitteilungen zwischen den Parteien, die zusätzliche oder andere Bedingungen vorschlagen. Diese Bedingungen stellen die endgültige und vollständige Vereinbarung der Parteien dar und können nur durch gegenseitige schriftliche Vereinbarung geändert oder aufgehoben werden. Die Akzeptanz ist ausdrücklich auf diese Bedingungen beschränkt. Jeder Vorstoß für zusätzliche oder abweichende Bedingungen oder jeder Versuch des Käufers, diese Bedingungen zu ändern, wird hiermit als wesentlich betrachtet und abgelehnt. Keine Bestimmung eines vom Käufer vorgelegten Dokuments oder Formulars ist wirksam, um diese Bedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Diese Bedingungen gelten, abhängig davon, was früher eintritt, d. h. je nachdem, ob der Verkäufer mit der Ausführung beginnt oder der Käufer einen der Liefergegenstände erhält, als angenommen. 
  2. PREISE. Die angegebenen Preise werden in U.S. Dollar aufgeführt und basieren auf dem Preis zum Zeitpunkt des Angebots und können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Schreibfehler können ohne Haftung korrigiert werden. 
  3. STEUERN. Die Preise enthalten keine Umsatz-, Gebrauchs-, Verbrauchs-, Privilegien-, Wert- oder andere Steuern, Zölle, Tarife oder Veranlagungen („Steuern“), die jetzt oder in Zukunft durch ausländische, Bundes-, Landes-, Provinz- oder lokale Gesetze, Regeln oder Vorschriften (zusammenfassend „Gesetze“) in Bezug auf die Liefergegenstände oder deren Herstellung oder Verkauf auferlegt oder erhoben werden. Falls der Verkäufer derartige Steuern zahlt, hat der Käufer dem Verkäufer diese Beträge auf Verlangen unverzüglich zu erstatten.
  4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN. Alle Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Bestellungen bedürfen der schriftlichen Annahme durch den Verkäufer. Alle Zahlungen sind ohne Minderung, Abzug, Skonto oder Aufrechnung zu leisten. Auf verspätete Zahlungen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,5 % pro Monat oder dem nach geltendem Recht zulässigen Höchstsatz erhoben, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Der Käufer haftet für alle Kosten und Ausgaben im Zusammenhang mit der Eintreibung überfälliger Beträge, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwaltsgebühren und -kosten. Wenn die finanzielle Lage des Käufers nach Ansicht des Verkäufers eine Fortsetzung der Lieferung zu den oben genannten Zahlungsbedingungen nicht rechtfertigt, kann der Verkäufer die vollständige oder teilweise Vorauszahlung verlangen oder die Bedingungen anderweitig anpassen, einschließlich der Einstellung der Lieferung an den Käufer.
  5. LIEFERUNG. Die Lieferung erfolgt FOB Versandort und das Eigentum und die Gefahr des Verlustes gehen zu diesem Zeitpunkt auf den Käufer über. Liefer-/Leistungstermine sind nur Schätzungen. Der Verkäufer haftet nicht für Ansprüche, Verluste, Kosten oder Schäden jedweder Art aufgrund von Verspätungen, Verlust oder Beschädigung während des Transports. Ansprüche wegen Verlust oder Beschädigung sind ausschließlich gegenüber dem Frachtführer geltend zu machen. Der Verkäufer kann nach eigenem Ermessen und ohne Haftung oder Strafe Teillieferungen von Waren an den Käufer vornehmen. Jede Lieferung stellt einen separaten Verkauf dar und der Käufer bezahlt die gelieferten Einheiten, unabhängig davon, ob eine solche Lieferung die Bestellung des Käufers ganz oder teilweise erfüllt.
  6. INSPEKTION. Der Käufer hat die Waren bei Empfang und die Dienstleistungen bei Erbringung zu prüfen, und der Käufer hat den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn er behauptet, dass die Liefergegenstände anders sind als in der Bestellung des Käufers angegeben, woraufhin der Verkäufer die Abhilfemaßnahmen gemäß Abschnitt 12 festlegt. Unterbleibt eine solche schriftliche Mitteilung bei Empfang, so gilt dies als unwiderrufliche Annahme aller Liefergegenstände durch den Käufer.
  7. ÄNDERUNGEN ODER STORNIERUNGEN. Änderungen der Spezifikationen oder des Designs von Liefergegenständen, Änderungen der Liefer- oder Leistungszeitpläne oder Umdispositionen oder Stornierungen von Bestellungen sind nicht zulässig, es sei denn, der Verkäufer hat diese schriftlich akzeptiert, die gegebenenfalls anfallenden zusätzlichen Kosten festgelegt und diese wurden vom Käufer bezahlt. Bestellte Sonderanfertigungen, Auslaufmodelle oder kundenspezifische Produkte („Sonderbestellungen“) können vom Käufer nicht storniert werden. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, mit einer Frist von 10 Tagen alle Bestellungen oder Abrufe zu stornieren oder jede Vereinbarung über den Kauf von Liefergegenständen des Verkäufers zu kündigen.
  8. RETOUREN. Waren dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Verkäufers und unter Einhaltung der zu diesem Zeitpunkt geltenden Retourenrichtlinien und -verfahren des Verkäufers zurückgegeben werden. 
  9. LAGERUNG. Falls keine Versandtermine vereinbart wurden, kann der Verkäufer dem Käufer die Waren in Rechnung stellen und sie versenden, sobald sie versandbereit sind. Werden die Liefergegenstände aufgrund der Unfähigkeit des Käufers, die Lieferung zum vereinbarten Liefertermin anzunehmen, nicht versandt, auf dem Transportweg aufgehalten oder zurückgeschickt, kann der Verkäufer sie für den Käufer auf dessen Kosten einlagern, wobei das Eigentum und das Verlustrisiko auf den Käufer übergehen, wenn die Liefergegenstände eingelagert werden, und dieses Datum gilt als Versanddatum für den Beginn der Gewährleistungs- und Zahlungsfristen.
  10. DIENSTLEISTUNGSBEDINGUNGEN. (a) Die Dienstleistungen werden zu den zu diesem Zeitpunkt gültigen Tarifen des Verkäufers erbracht; (b) wenn der Standort bei Ankunft des Verkäufers nicht für die Dienstleistungen vorbereitet ist, kann der Verkäufer eine Servicegebühr und eine Gebühr für Verspätungen und/oder Reisezeit in Rechnung stellen; (c) der Käufer muss den Verkäufer im Voraus über alle Regeln, Anforderungen und Gesetze informieren; (d) der Verkäufer kann ohne jegliche Haftung die Erbringung von Dienstleistungen verweigern und es dem Servicepersonal des Verkäufers gestatten, die Dienstleistungen auszusetzen oder einen Standort zu räumen, an dem die Erbringung von Dienstleistungen nach Ansicht des Verkäufers ein Risiko für die Sicherheit von Personen darstellen würde. In einem solchen Fall ist der Käufer für die Bezahlung jeglicher Verspätung und/oder Reisezeit zu den regulären Servicetarifen des Verkäufers verantwortlich; (e) Der Käufer allein haftet für alle Schäden oder Verletzungen, die er verursacht oder zu denen er beigetragen hat; und (f) Der Käufer muss jede Bestellung von Dienstleistungen mindestens 72 Stunden im Voraus stornieren. Storniert der Käufer mit einer Frist von weniger als 72 Stunden, kommt der Käufer für alle Kosten, die dem Verkäufer durch eine solche Stornierung entstehen, auf.
  11. VERSICHERUNG. Der Käufer ist verpflichtet, auf eigene Kosten eine Versicherung in vollem Umfang abzuschließen und aufrechtzuerhalten, die u. a. eine gewerbliche Haftpflichtversicherung (einschließlich Produkthaftung) in Höhe von mindestens 2 Mio. USD pro Schadensfall, 2 Mio. USD für produktbezogene Schäden und 2 Mio. USD für allgemeine Schäden bei Versicherungsunternehmen mit einem AM Best-Rating von „A- VIII“ oder besser umfasst. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer dem Verkäufer eine Versicherungsbescheinigung des Versicherers des Käufers vorzulegen, aus der der in diesen Bedingungen genannte Versicherungsschutz hervorgeht. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer 30 Tage im Voraus schriftlich über eine Kündigung oder eine wesentliche Reduzierung des Versicherungsschutzes in der Versicherungspolice des Käufers zu informieren. Sofern es nicht gesetzlich verboten ist, verzichtet der Käufer auf alle Rechte des Forderungsübergangs gegenüber den Versicherern des Verkäufers und dem Verkäufer und fordert seinen Versicherer auf, auf diese Rechte zu verzichten.
  12. EINGESCHRÄNKTE GARANTIEN. Der Verkäufer (i) garantiert die Waren in Übereinstimmung mit seiner jeweils gültigen schriftlichen Garantie, und wenn es keine gibt, dann garantiert der Verkäufer, dass die Waren für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Installationsdatum oder 18 Monaten ab dem Versanddatum frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind; und (ii) der Verkäufer garantiert, dass die Dienstleistungen rechtzeitig und kompetent in Übereinstimmung mit den Branchenstandards durchgeführt werden. Für Waren, die von Angelo Po America gekauft wurden, ist eine zusätzliche Garantie nur für K-12-Schulen und unter der Bedingung erhältlich, dass die folgenden Artikel ebenfalls zusammen mit den Waren gekauft werden: Zertifizierte Installation, APRO-Wasseraufbereitungssystem und Elektro- oder Gasersatzteilsatz. DIES SIND DIE EINZIGEN GARANTIEN DES VERKÄUFERS. DER VERKÄUFER LEHNT ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Wenn der Käufer den Verkäufer während der Gewährleistungsfrist schriftlich darüber informiert, dass die Liefergegenstände nicht mit der Gewährleistung übereinstimmen und der Verkäufer zustimmt, dann wird der Verkäufer nach seiner Inspektion (nach seinem Ermessen): (a) bei Waren nach seinem alleinigen Ermessen die Waren reparieren, ersetzen oder den Gesamtbetrag, den er dafür erhalten hat, zurückerstatten, vorausgesetzt, der Käufer bringt diese Waren zur Inspektion in das Werk des Verkäufers zurück; und (b) bei Dienstleistungen besteht das einzige Rechtsmittel des Käufers darin, dass der Verkäufer nach eigenem Ermessen die Dienstleistungen erneut erbringt oder dem Käufer eine Gutschrift ausstellt. Dies sind die ausschließlichen Rechtsmittel des Käufers für die Haftung des Verkäufers. Jegliche Ansprüche, die nicht innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden, gelten als abgelehnt. Die Gewährleistung des Verkäufers erstreckt sich nicht auf Liefergegenstände oder Teile, die nicht vom Verkäufer hergestellt wurden. Jeder zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geschlossene Vertrag unterliegt den besonderen Bedingungen, dass (a) der Verkäufer nicht verpflichtet ist, den Käufer zu versichern oder schadlos zu halten, und (b) es keine Weitervergaben von irgendeiner Person oder Einrichtung gibt, einschließlich der Bundesregierung, die Teil des Vertrages werden. Bei Eintritt eines in Abschnitt 14(e)(i)-(vi) beschriebenen Ereignisses ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers wird diese Garantie ungültig.
  13. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. DER VERKÄUFER HAFTET WEDER DEM KÄUFER NOCH EINER ANDEREN NATÜRLICHEN ODER JURISTISCHEN PERSON GEGENÜBER FÜR ENTSTANDENE NEBENSCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN, EXEMPLARISCHE SCHÄDEN, SCHADENSERSATZ MIT STRAFCHARAKTER ODER BESONDERE SCHÄDEN ODER SONSTIGE VERLUSTE, SCHÄDEN ODER AUSGABEN, DIE SICH AUS VERTRAGSBRUCH, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) ODER ANDERWEITIG ERGEBEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB SOLCHE SCHÄDEN VORHERSEHBAR WAREN UND OB DER VERKÄUFER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WAR ODER NICHT, UND UNGEACHTET DER TATSACHE, DASS EIN VEREINBARTES ODER SONSTIGES RECHTSMITTEL SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT HAT. IN KEINEM FALL HAFTET DER VERKÄUFER FÜR EINEN BETRAG, DER DEN PREIS ÜBERSTEIGT, DEN DER VERKÄUFER FÜR DIE LIEFERUNGEN ERHALTEN HAT, FÜR DIE EINE SOLCHE HAFTUNG GELTEND GEMACHT WIRD.
  14. ENTSCHÄDIGUNG. Der Käufer verteidigt, entschädigt und hält den Verkäufer, seine verbundenen Unternehmen und ihre jeweiligen leitenden Angestellten, Direktoren, Mitglieder, Manager, Vertreter, Beauftragten und Angestellten schadlos gegenüber allen Ansprüchen, Klagen, Forderungen, Verlusten, Haftungen, Schäden (einschließlich Verletzung und Tod) und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltskosten) (zusammenfassend „Verluste“), die sich aus oder im Zusammenhang ergeben mit: (a) den vom Käufer oder seinen Beauftragten bereitgestellten Spezifikationen, dem Design, der Struktur, dem Betrieb, dem Material oder der Methode zur Herstellung der Liefergegenstände („Spezifikationen des Käufers“), einschließlich, aber nicht beschränkt auf, jede sich daraus ergebende Verletzung von geistigem Eigentum oder Eigentumsrechten; (b) der Verwendung, dem Missbrauch oder der Entsorgung von Liefergegenständen oder Materialien durch den Käufer; (c) der Nichteinhaltung von Gesetzen durch den Käufer; (d) der Verletzung dieser Bedingungen durch den Käufer; und (e) Liefergegenständen, die: (i) unsachgemäßer Installation oder Lagerung; (ii) Unfall, Beschädigung, Missbrauch oder fehlerhaftem Gebrauch; (iii) anormalen Betriebsbedingungen oder Anwendungen; (iv) Betriebsbedingungen oder Anwendungen, die über die Nennkapazität der Liefergegenstände hinausgehen; (v) Reparaturen oder Änderungen, die ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers ganz oder teilweise an den Liefergegenständen vorgenommen wurden; oder (vi) einer Verwendung oder Anwendung, die von den Spezifikationen und den Anweisungen des Verkäufers in irgendeiner Weise abweicht, ausgesetzt sind.
  15. PATENTE. Unter der Voraussetzung, dass der Käufer alle fälligen Zahlungen an den Verkäufer geleistet hat, verteidigt der Verkäufer jeden gegen den Käufer angestrengten Prozess, der auf der Behauptung beruht, dass die Liefergegenstände ein zum Datum des Angebots des Verkäufers erteiltes US-Patent verletzen, und zahlt jeden Schadenersatz und alle Kosten, die dem Käufer in diesem Prozess zugesprochen werden, vorausgesetzt, der Verkäufer wird unverzüglich schriftlich von einem solchen Prozess benachrichtigt und erhält vom Käufer volle Vollmacht, Informationen und Unterstützung bei der Verteidigung oder Beilegung des Prozesses. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen haftet der Verkäufer nicht, soweit die Klage auf folgenden Punkten beruht: (i) Änderungen an einem Artikel, die vom oder im Namen des Käufers in einer Weise vorgenommen wurden, die zu einer Rechtsverletzung führt; (ii) die Verwendung eines Artikels in Kombination mit den Liefergegenständen, die zu einer Rechtsverletzung führt; (iii) das Versäumnis des Käufers, Korrekturen oder Verbesserungen an den Liefergegenständen zu verwenden, die vom Verkäufer zur Verfügung gestellt wurden; (iv) die Spezifikationen des Käufers; (v) der Vertrieb, die Vermarktung oder die Nutzung der Liefergegenstände durch den Käufer zugunsten Dritter; oder (vi) die nach diesen Bedingungen nicht genehmigte Nutzung. Wird davon ausgegangen, dass die Liefergegenstände oder ein Teil davon ein solches Patent verletzen, muss der Verkäufer auf seine Kosten und nach eigenem Ermessen entweder: (a) dem Käufer das Recht verschaffen, die Liefergegenstände oder Teile davon weiter zu benutzen; (b) sie durch nicht verletzende Liefergegenstände oder Teile zu ersetzen; (c) sie so zu modifizieren, dass sie nicht mehr verletzend sind; oder (d) sie zu entfernen und den Kaufpreis für sie zu erstatten, der über einen Zeitraum von höchstens 3 Jahren abgeschrieben wird.
  16. WERKZEUG. In keinem Fall zeigt der Käufer irgendein Interesse an Werkzeugen, Vorrichtungen, Matrizen, Modellen usw. (zusammenfassend als „Werkzeuge“ bezeichnet), die für die Herstellung der Liefergegenstände hergestellt oder beschafft werden. Diese Werkzeuge verbleiben im Eigentum des Verkäufers.
  17. VERTRAULICHKEIT. Alle nicht öffentlichen oder urheberrechtlich geschützten Informationen des Verkäufers, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte, Angebote und Preisinformationen, sind vertraulich und dürfen nur für die Erfüllung dieses Vertrages verwendet werden und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung des Verkäufers offengelegt, verwendet oder kopiert werden.  
  18. GEISTIGES EIGENTUM. Alle Zeichnungen, Know-how, Entwürfe, Spezifikationen, Erfindungen, Geräte, Entwicklungen, Verfahren, Urheberrechte, Warenzeichen, Patente und Anmeldungen dafür sowie andere Informationen oder geistiges Eigentum, die dem Käufer vom Verkäufer offengelegt oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden, sowie alle Rechte daran (zusammenfassend als „geistiges Eigentum“ bezeichnet) sind und bleiben Eigentum des Verkäufers. Der Käufer hat weder einen Anspruch auf noch ein Eigentumsrecht an jeglichem geistigen Eigentum, und diese Informationen, in welcher Form auch immer, sowie alle Kopien davon sind auf schriftliche Aufforderung des Verkäufers unverzüglich an diesen zurückzugeben. Der Käufer erkennt an, dass dem Käufer im Rahmen dieses Vertrages keine Lizenz oder Rechte jeglicher Art in Bezug auf geistiges Eigentum gewährt werden, mit Ausnahme des beschränkten Rechts, die vom Verkäufer erworbenen Liefergegenstände zu nutzen. 
  19. EINHALTUNG DER EXPORTBESTIMMUNGEN. Alle vom Verkäufer gelieferten Artikel werden von der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika kontrolliert und sind nur für den Export in das Land des endgültigen Bestimmungsortes zur Verwendung durch den hier angegebenen Endempfänger oder Endbenutzer zugelassen. Sie dürfen nicht in ein anderes Land oder an eine andere Person als den/die autorisierten Endempfänger oder Endbenutzer weiterverkauft, übertragen oder anderweitig veräußert werden, weder in ihrer ursprünglichen Form noch nach Einbau in andere Artikel, ohne dass zuvor eine Genehmigung der Regierung der Vereinigten Staaten eingeholt wurde oder dies anderweitig erlaubt ist durch U.S. Gesetze und Vorschriften.
  20. HÖHERE GEWALT. Der Verkäufer haftet nicht für Verspätungen oder Nichterfüllung aufgrund von Ereignissen oder Zufällen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen (ein Ereignis „Höherer Gewalt“), einschließlich Naturereignissen, Epidemien, erklärter oder nicht erklärter Kriegshandlungen, Blockaden, Arbeitskämpfen (sowohl von Mitarbeitern des Verkäufers als auch von Mitarbeitern anderer Unternehmen), Rohstoffmängeln und wesentlichen Kostensteigerungen bei Rohstoffen, einschließlich solcher, die sich aus der Einführung von Zöllen ergeben. Im Falle höherer Gewalt verlängert sich die Erfüllungsfrist um den Zeitraum, der vernünftigerweise erforderlich ist, um dem Verkäufer die Erfüllung zu ermöglichen. Der Verkäufer ist berechtigt, während eines Zeitraums, in dem es aufgrund der oben genannten Umstände zu Engpässen kommt, sein verfügbares Angebot an Liefergegenständen unter sich und seinen Abnehmern in einer Weise aufzuteilen, die der Verkäufer nach seinem alleinigen Ermessen als fair und gerecht erachtet.
  21. KÜNDIGUNG. Der Verkäufer hat das Recht, die Arbeit einzustellen oder diese Bedingungen oder eine Bestellung jederzeit ganz oder teilweise zu stornieren, ohne dafür zu haften, wenn: (i) der Käufer diese Bedingungen oder eine andere mit dem Verkäufer geschlossene Vereinbarung verletzt oder in Verzug gerät; (ii) ein Antrag nach geltendem Recht in Bezug auf Konkurs, Insolvenz oder Sanierung vom oder gegen den Käufer gestellt wird; (iii) der Käufer eine Abtretung zugunsten der Gläubiger vornimmt; (iv) ein Konkursverwalter für den Käufer oder einen wesentlichen Teil seiner Vermögenswerte bestellt wird; oder (v) der Verkäufer einen begründeten Anlass zur Unsicherheit hinsichtlich der Leistungsfähigkeit des Käufers hat und der Käufer nicht in der Lage ist, dem Verkäufer innerhalb von 10 Tagen nach schriftlicher Aufforderung durch den Verkäufer eine angemessene Sicherheit zu geben. In allen Fällen sind die Rechte des Verkäufers kumulativ, nicht ausschließlich und zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsmitteln, die ihm gemäß dem Gesetz oder nach Billigkeit zustehen. Eine Kündigung hat keine Auswirkungen auf die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Kündigung bestehenden Rechte oder Verpflichtungen der Parteien.
  22. VERZICHT. Alle Verzichtserklärungen des Verkäufers bedürfen der Schriftform. Unterlässt es der Verkäufer zu irgendeinem Zeitpunkt, vom Käufer die Erfüllung einer Verpflichtung aus diesem Vertrag zu verlangen, so berührt dies nicht das Recht des Verkäufers, die Erfüllung dieser Verpflichtung zu verlangen. Eine Verzögerung oder Unterlassung bei der Ausübung eines Rechts, einer Befugnis oder eines Rechtsmittels im Rahmen dieses Vertrages beeinträchtigt dieses Recht, diese Befugnis oder dieses Rechtsmittel nicht und gilt nicht als Verzicht in Bezug auf ein Versäumnis oder eine Duldung.
  23. ANWENDBARES RECHT. Alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Bedingungen ergeben oder mit ihnen in Zusammenhang stehen, unterliegen den Gesetzen des US-Staates Illinois und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, ohne Rücksicht auf die Regeln des Kollisionsrechts, und werden nach alleinigem Ermessen des Verkäufers entweder (i) vor einem Staats- oder Bundesgericht in Cook County, Illinois, oder (ii) vor einem Staats- oder Bundesgericht im Staat des Hauptgeschäftssitzes des Verkäufers verhandelt.
  24. SALVATORISCHE KLAUSEL. Die Nichtdurchsetzbarkeit oder Ungültigkeit einer Klausel in diesen Bedingungen hat keinen Einfluss auf die Durchsetzbarkeit oder Gültigkeit anderer Klauseln in diesen Bedingungen. Jede nicht durchsetzbare oder ungültige Klausel gilt im Umfang ihrer Undurchsetzbarkeit und Ungültigkeit als aus den vorliegenden Bedingungen entfernt.
  25. VERSCHIEDENES. Der Käufer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers keines seiner Rechte oder Verpflichtungen aus diesen Bedingungen oder einer Bestellung abtreten. Der Käufer muss alle anwendbaren Gesetze einhalten. Es gibt keine Drittbegünstigten. Bestimmungen, die ihrer Natur nach fortbestehen sollten, bleiben auch nach einer Beendigung oder einem Ablauf des Verkaufs von Liefergegenständen in Kraft. Die Überschriften der Abschnitte dienen lediglich der Übersichtlichkeit.