Kaufbedingungen und Konditionen

  1. ANNAHME. Diese Bestellung einschließlich dieser Einkaufsbedingungen und alle Dokumente, auf die darin und hierin Bezug genommen wird (zusammen die „Bestellung“), sind ein Angebot von Marmon Foodservice Technologies, Inc. („Käufer“), die in der Bestellung des Käufers beschriebenen Waren („Waren“) und/oder Dienstleistungen („Dienstleistungen“ und zusammen mit den Waren die „Liefergegenstände“) von der Person oder Einrichtung, an die die Bestellung gerichtet ist („Verkäufer“), zu kaufen. Die Annahme ist auf die Bedingungen der Bestellung beschränkt. Die Bestellung stellt die einzigen Bedingungen dar, die für den Kauf der Liefergegenstände durch den Käufer gelten, und ersetzt alle früheren und gleichzeitigen Bedingungen, ob mündlich oder schriftlich, sowie alle anderen Mitteilungen zwischen den Parteien, die zusätzliche oder andere Bedingungen vorschlagen. Jeder Vorstoß für zusätzliche oder abweichende Bedingungen oder jeder Versuch des Verkäufers, die Bestimmungen der Bestellung in irgendeiner Weise zu ändern, wird hiermit als wesentlich betrachtet und abgelehnt. Sofern hierin nicht anders angegeben, gilt die Bestellbestätigung durch den Verkäufer, der Versand von Waren oder der Beginn von Dienstleistungen als Annahme der Bestellung durch den Verkäufer. Wenn ungeachtet anderslautender Bestimmungen ein von beiden Parteien schriftlich geschlossener Vertrag vorhanden ist, der hiermit den Verkauf von Liefergegenständen abdeckt, werden die allgemeinen Verkaufsbedingungen dieses Vertrags soweit vorherrschen, wenn sie nicht mit den Bedingungen des Kaufauftrags übereinstimmen.
  2. PREISE. Die Preise sind die in der Bestellung angegebenen Preise oder die geltenden Preise des Verkäufers, je nachdem, welche niedriger sind, und sind im Übrigen fest, verbindlich und können nicht erhöht werden. Sofern der Käufer nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart hat, schließt der Preis alle Steuern (Umsatz-, Gebrauchs-, Verbrauchs-, Privilegien-, Wert- und andere Steuern, Zölle, Tarife und Veranlagungen, die jetzt oder in Zukunft auferlegt oder erhoben werden) sowie die Kosten für Verpackung, Transport, Lagerung und Beförderung zum vom Käufer angegebenen Lieferort ein. Jede Preissenkung nach der Bestellung, aber vor der Zahlung, wird auf die Bestellung angerechnet. Eine Preiserhöhung, ungeachtet ob wegen der erhöhten Material-, Arbeits- oder Transportkosten, Unterbrechungen der Lieferkette oder anderweitig, ist ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Käufers nicht wirksam. Der Käufer wird nicht zu einer Mindestabnahme oder zukünftigen Abnahmeverpflichtung verpflichtet. Prognosen, Schätzungen und ähnliche Vorhersagen des Käufers sind nicht verbindlich und stellen keine Abnahmeverpflichtungen dar. Der Käufer ist nicht verpflichtet, Fertigerzeugnisse, unfertige Erzeugnisse oder Rohstoffe des Verkäufers zu kaufen oder ihn anderweitig dafür zu entschädigen, wenn diese nicht ausdrücklich in einer vom Käufer erteilten Bestellung enthalten sind. Wenn der Verkäufer Waren oder Dienstleistungen gleicher oder ähnlicher Art wie die Liefergegenstände zu einem niedrigeren Preis und/oder zu günstigeren Bedingungen an eine andere natürliche oder juristische Person verkauft oder anbietet, muss der Verkäufer den Käufer schriftlich davon in Kenntnis setzen, woraufhin der Käufer die Möglichkeit hat, den günstigeren Preis, die günstigeren Bedingungen und/oder Konditionen auf diese und nachfolgende Bestellungen anzuwenden.
  3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN. Der Verkäufer stellt dem Käufer am oder jederzeit nach Abschluss der Lieferung von Waren oder Dienstleistungen eine Rechnung aus. Sofern der Käufer nicht schriftlich etwas anderes vereinbart hat, ist der Käufer verpflichtet, alle ordnungsgemäß in Rechnung gestellten Beträge, die dem Verkäufer zustehen, innerhalb von 90 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Davon ausgenommen sind Beträge, die der Käufer bestreitet. Unbeschadet sonstiger Rechte oder Rechtsmittel behält sich der Käufer das Recht vor, einen ihm vom Verkäufer geschuldeten Betrag jederzeit mit einem vom Käufer an den Verkäufer zu zahlenden Betrag zu verrechnen.
  4. VERSAND. Zeit ist von entscheidender Bedeutung. Sofern der Käufer nicht schriftlich etwas anderes vereinbart hat, erfolgen alle Lieferungen geliefert verzollt (Incoterms 2020) an die vom Käufer benannte Einrichtung, und das Eigentum und die Gefahr des Verlusts/der Beschädigung gehen zu diesem Zeitpunkt und an diesem Ort auf den Käufer über. Der Verkäufer liefert die Waren in der Menge und zu dem/den in der Bestellung angegebenen Zeitpunkt(en). Der Käufer ist nicht verpflichtet, unpünktliche, übermäßige oder zu geringe Lieferungen anzunehmen, und solche Lieferungen können nach Wahl des Käufers auf Kosten und Risiko des Verkäufers ganz oder teilweise an den Verkäufer zurückgesandt oder zur Disposition bereit gehalten werden. Der Verkäufer verpackt und liefert alle Waren gemäß den Anweisungen des Käufers und in ausreichender Art und Weise, damit die Waren unbeschädigt geliefert werden.
  5. GARANTIEN. Der Verkäufer garantiert, dass (I) alle Liefergegenstände (a) in voller Übereinstimmung mit den vom Käufer bereitgestellten oder spezifizierten Spezifikationen, Zeichnungen, Mustern, Mengen, Lieferplänen und Beschreibungen sind und sein werden; (b) frei von Material-, Verarbeitungs- und Konstruktionsfehlern sind; (c) handelsüblich und für die beabsichtigten Zwecke geeignet und ausreichend sind; (d) frei von allen Pfandrechten, Ansprüchen, Sicherungsrechten oder anderen Belastungen sind; (e) frei von Ansprüchen wegen Verletzung oder widerrechtlicher Aneignung von Rechten an geistigem Eigentum Dritter sind und (f) in Übereinstimmung mit allen anwendbaren ausländischen, Bundes-, Provinz-, Landes- und lokalen Gesetzen und Vorschriften sowie Anforderungen und Standards, die auf die Liefergegenstände anwendbar sind, hergestellt oder bereitgestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf REACH, RoHS und Prop. 65 („Gesetze“); und (II) der Verkäufer wird (a) alle geltenden Gesetze und den Hauptvertrag des Käufers (falls vorhanden) einhalten; und (b) von illegalen, unethischen oder betrügerischen Praktiken absehen. Alle Garantien überdauern die Inspektion, die Prüfung, die Lieferung, die Abnahme, die Beendigung und die Zahlung sowie das Versäumnis der Inspektion, der Prüfung oder der Entdeckung eines Mangels oder einer anderen Nichtkonformität. Diese Garantien gelten zusätzlich zu allen anderen ausdrücklichen, stillschweigenden oder gesetzlichen Garantien. VERSUCHE DES VERKÄUFERS, GARANTIEN ODER DIE HAFTUNG DES VERKÄUFERS FÜR DIREKTE, BEILÄUFIGE ODER FOLGESCHÄDEN AUSZUSCHLIESSEN, ZU BEGRENZEN ODER ZU MODIFIZIEREN, WERDEN NICHT GÜLTIG ODER WIRKSAM SEIN.
  6. INSPEKTION. Alle Lieferungen unterliegen zu allen angemessenen Zeiten und an allen angemessenen Orten, auch während der Produktion, der Inspektion und Prüfung durch autorisierte Vertreter des Käufers und/oder der Kunden des Käufers. Der Käufer behält sich das Recht vor, die Annahme von Liefergegenständen, die ungeachtet der Inspektion, Prüfung, Lieferung, Annahme und/oder Zahlung eine Anforderung der Bestellung nicht erfüllen, ganz oder teilweise zu verweigern oder zu widerrufen. Solche Waren können nach Wahl des Käufers auf Kosten des Verkäufers an diesen zurückgesandt oder zur Disposition auf Gefahr und Kosten des Verkäufers bereit gehalten werden. Wenn der Käufer einen Ersatz der Waren benötigt, wird der Verkäufer die fehlerhaften oder defekten Waren auf eigene Kosten ersetzen und sämtliche damit verbundene Kosten übernehmen.
  7. ENTSCHÄDIGUNG. Der Verkäufer verteidigt, entschädigt und hält den Käufer, seine verbundenen Unternehmen und deren jeweiligen leitenden Angestellten, Direktoren, Mitglieder, Manager, Aktionäre, Mitarbeiter, Kunden, Nachfolger und Bevollmächtigten schadlos gegenüber allen Ansprüchen, Forderungen, Schäden, Verlusten, Verbindlichkeiten, Prozessen, Streitbeilegungen, Urteilen, Bußgeldern, Abfindungen, Strafen, Kosten und Ausgaben, einschließlich und ohne Einschränkung aller Anwalts- und Prozesskosten und der Kosten für die Durchsetzung eines Rechts auf Entschädigung hierunter und der Kosten für die Verfolgung von Versicherungsanbietern, ob direkt, indirekt, beiläufig, als Folge oder anderweitig (zusammenfassend als „Ansprüche“ bezeichnet), die sich aus oder im Zusammenhang mit (i) den Liefergegenständen (einschließlich Tod, Verletzungen und Sachschäden); (ii) einer tatsächlichen oder angeblichen Handlung, Unterlassung, Fahrlässigkeit oder Nichterfüllung der Bestellung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer; (iii) einem Rückruf; (iv) einer tatsächlichen oder angeblichen Verletzung oder widerrechtlichen Aneignung von Rechten des geistigen Eigentums; (v) dem Verlust oder der Beschädigung des Eigentums des Käufers; und (vi) Social-Engineering-Betrug, Cyberangriffen, sonstigen betrügerischen Handlungen im Zusammenhang mit der Zahlung an den Verkäufer oder anderen ähnlichen Aktivitäten und (vii) der Nichterfüllung der Bestellung durch den Verkäufer ergeben. Der Verkäufer darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers keine Vergleiche abschließen. Diese Entschädigung erfolgt zusätzlich zu den Gewährleistungsverpflichtungen des Verkäufers. DER KÄUFER HAFTET NICHT FÜR VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG HERVORGERUFEN DURCH EINEN DISTRIBUTED DENIAL-OF-SERVICE-ANGRIFF, EINEN SOCIAL ENGINNERING-BETRUG, EINEN CYBERANGRIFF, RANSOMWARE, VIREN ODER SONSTIGES TECHNOLOGISCH SCHÄDLICHES MATERIAL, DAS DIE SYSTEME, COMPUTERAUSRÜSTUNG, COMPUTERPROGRAMME, DATEN ODER SONSTIGES MATERIAL ODER SYSTEME BEEINTRÄCHTIGEN KANN, WAS ZU EINEM DER FOLGENDEN PROBLEME FÜHREN KANN: (i) ZAHLUNGSPROBLEME VOM KÄUFER AN DEN VERKÄUFER; (iii) UNTERBRECHUNGEN DER LIEFERKETTE VOM VERKÄUFER ZUM KÄUFER ODER (iv) SONSTIGE ÄHNLICHE PROBLEME. IN KEINEM FALL HAFTET DER KÄUFER FÜR SCHÄDEN JEDWEDER ART UNTER IRGENDEINER RECHTSTHEORIE, DIE SICH AUS ODER IN ZUSAMMENHANG MIT SOLCHEN PROBLEMEN ERGEBEN.
  8. GEISTIGES EIGENTUM. Der Verkäufer sichert zu und gewährleistet, dass die Herstellung, der Verkauf, die Leistung und die Verwendung der Liefergegenstände keine Patente, Urheberrechte, Warenzeichen, Geschäftsgeheimnisse, Know-how oder andere Rechte an geistigem Eigentum oder Eigentumsrechte („Schutzrechte“) verletzen. Sollte die gesamte Ware oder ein Teil der Ware als patentverletzend eingestuft werden und/oder ihre Verwendung aus irgendeinem Grund untersagt werden, hat der Verkäufer dem Käufer unverzüglich und auf eigene Kosten entweder das Recht zu verschaffen, die Ware weiterhin unentgeltlich zu nutzen, oder die Ware zur Zufriedenheit des Käufers durch nicht verletzende Ware gleicher Qualität und Leistung zu ersetzen.
  9. VERSICHERUNG. Der Verkäufer ist zu allen Zeiten, in denen die Bestellung in Kraft ist, und für mindestens zwei (2) Jahre danach, verpflichtet, auf seine Kosten eine Versicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten, die vom Käufer von Zeit zu Zeit bestimmt wird, aber nicht weniger als eine Versicherung bei Versicherern mit einem aktuellen A.M. Best Rating von „A- VIII“ oder besser: (1) eine primäre umfassende Versicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. USD pro Schadensereignis für Personen- und Sachschäden, mit einer Gesamtsumme von 2 Mio. USD für produktbezogene Schäden und 2 Mio. USD für allgemeine Schäden, einschließlich Deckung für: (i) Produkt- und Betriebshaftpflicht; (ii) Pauschalvertragshaftung; und (iii) Wechselseitiger Haftung oder Salvatorische Klausel, zu unterhalten. Die erforderliche Versicherung muss: (1) den Käufer, seine leitenden Angestellten, Direktoren, Angestellten, Vertreter und Beauftragten als zusätzliche Versicherte schadlos halten; (2) auf Regressansprüche gegen den Käufer verzichten; (3) die vertragliche Haftung des Verkäufers für seine Entschädigungsverpflichtungen abdecken; und (4) mit einem Vermerk versehen sein, der besagt, dass diese Versicherung gegenüber allen anderen Versicherungen, die vom, für oder im Namen des Käufers abgeschlossen wurden, ungeachtet aller in diesen Policen enthaltenen Bestimmungen über „andere Versicherungen“ vorrangig und nicht beitragspflichtig ist. Der Verkäufer muss den Käufer mindestens 30 Tage vor dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung oder der wesentlichen Reduzierung des erforderlichen Versicherungsschutzes schriftlich benachrichtigen. Vor diesem Zeitpunkt und jederzeit auf angemessenes Verlangen hat der Verkäufer dem Käufer Versicherungsbescheinigungen sowie andere Unterlagen vorzulegen, die der Käufer in angemessener Weise zum Nachweis der hierin geforderten Versicherungsdeckungen benötigt. Sofern gesetzlich verboten, hat der Verkäufer von seinem Versicherer zu verlangen, dass er auf alle Rechte des Forderungsübergangs gegenüber den Versicherern des Käufers und des Käufers verzichtet.
  10. ÄNDERUNGEN. Änderungen einer Bestellung sind für den Käufer nur dann verbindlich, wenn sie in einem unterzeichneten Schreiben erfolgen und angeben wird, dass es sich um eine Änderung der Bestellung handelt. Der Käufer hat das Recht, jederzeit Änderungen an Zeichnungen, Spezifikationen, Mengen, Materialien, Verpackung, Lieferzeit und -ort sowie Transportart Liefergegenstände vorzunehmen und eine Bestellung ganz oder teilweise zu stornieren, ohne dass er dafür haftet. Führen solche Änderungen zu einer Erhöhung oder Verringerung der Kosten oder der für die Ausführung erforderlichen Zeit, so kann der Käufer eine angemessene Anpassung vornehmen, oder der Käufer kann nach eigenem Ermessen die Bestellung stornieren, wenn keine Einigung über eine Anpassung erzielt werden kann. Anpassungsansprüche müssen vom Verkäufer innerhalb von zehn Tagen nach der Bestelländerung geltend gemacht werden. Der Verkäufer erklärt sich bereit, solche Änderungen zu akzeptieren.
  11. RÜCKRUF. Für den Fall, dass der Käufer nach eigenem Ermessen feststellt, dass ein Defekt, eine Nichtkonformität oder ein Mangel an einer der Waren eine Feldkampagne, einen Rückruf oder eine ähnliche oder andere Maßnahme („Rückruf“) zur Reparatur, zum Austausch oder zur Behebung von Waren oder Produkten des Käufers, in denen Waren enthalten sind, erforderlich macht, haftet der Verkäufer gegenüber dem Käufer und seinen Kunden für alle Schäden, Kosten und Ausgaben in Bezug auf das Vorstehende, einschließlich, ohne Einschränkung, Anwalts- und Gerichtskosten.
  12. HÖHERE GEWALT. Der Käufer haftet nicht für das Versäumnis, die Waren entgegenzunehmen oder die Erbringung der Dienstleistungen zu gestatten oder anderweitig zu erfüllen, wenn ein solches Versäumnis oder Unvermögen auf Ursachen zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle des Käufers liegen.
  13. KÜNDIGUNG. Der Käufer ist berechtigt, jede Bestellung ganz oder teilweise zu stornieren, ohne dass er dafür haftbar gemacht werden kann, wenn (i) der Verkäufer gegen die Bestellung verstößt oder es versäumt, die Waren zu liefern oder die Dienstleistungen zum festgelegten Zeitpunkt zu erbringen; (ii) vom oder gegen den Verkäufer ein Antrag auf Einleitung eines Verfahrens nach geltendem Recht in Bezug auf Konkurs, Insolvenz oder Reorganisation gestellt wird; (iii) der Verkäufer zahlungsunfähig ist oder eine Abtretung zu Gunsten der Gläubiger vornimmt; (iv) für den Verkäufer oder einen wesentlichen Teil seines Vermögens ein Konkursverwalter bestellt wird; (v) der Käufer unsicher in Bezug auf die Leistungsfähigkeit des Verkäufers ist und der Verkäufer nicht in der Lage ist, dem Käufer innerhalb von fünf Tagen nach einer entsprechenden Aufforderung durch den Käufer eine angemessene Zusicherung seiner Leistungsfähigkeit zu geben; oder (vi) der Käufer den Verkäufer schriftlich mit einer Frist von mindestens sieben (7) Tagen informiert. Die Rechte und Rechtsmittel des Käufers sind kumulativ, nicht ausschließlich und zusätzlich zu seinen Rechten und Rechtsmitteln nach dem Gesetz, nach Billigkeit oder anderweitig. Eine Kündigung hat keine Auswirkungen auf die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Kündigung bestehenden Rechte oder Verpflichtungen der Parteien. Nach Erhalt einer Kündigungsmitteilung hat der Verkäufer, sofern in der Mitteilung nichts anderes bestimmt ist, unverzüglich alle Arbeiten einzustellen.
  14. EIGENTUM. Das Eigentumsrecht und das Recht auf unmittelbaren Besitz an jeglichem Eigentum, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Modelle, Werkzeuge, Vorrichtungen, Matrizen, Ausrüstungen und Materialien („Eigentum des Käufers“), das vom Käufer bereitgestellt oder bezahlt wurde, ist und bleibt das alleinige Eigentum des Käufers. Der Verkäufer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers keine daraus hergestellten Artikel an andere natürliche oder juristische Personen liefern. Sämtliches Eigentum des Käufers wird deutlich gekennzeichnet und markiert sein, um auf das Eigentumsrecht des Käufers hinzuweisen. Der Verkäufer wird das Risiko von Verlust oder Beschädigung des Eigentums des Käufers tragen, bis es an den Käufer zurückgesandt wird. Der Verkäufer ist für die Führung angemessener Aufzeichnungen und die Instandhaltung und den Schutz des Eigentums des Käufers verantwortlich und hat das Eigentum des Käufers auf Verlangen unverzüglich an den Käufer zurückzugeben. Der Verkäufer verzichtet auf jegliche Pfandrechte oder andere Rechte zur Zurückbehaltung des Eigentums des Käufers und erkennt an, dass seine Verpflichtung zur Rückgabe des Eigentums des Käufers auf Verlangen bedingungslos ist.
  15. PRÜFUNG. Der Verkäufer wird die Bücher und Geschäftsunterlagen führen, die die Art und den Zweck aller Zahlungen und Transaktionen belegen, die im Zusammenhang mit dieser Bestellung und der Beziehung zum Käufer ausgeführt wurden. Der Käufer und seine Beauftragten haben das Recht, die Bücher, Unterlagen und Einrichtungen des Verkäufers und seiner Lieferanten zu prüfen und zu inspizieren, um die Erfüllung der Bestellung, des Verhaltens- und Ethikkodex des Käufers oder seinen verbunden Unternehmen und allen Antikorruptionsgesetzen durch den Verkäufer und seine Lieferanten festzustellen. Der Verkäufer wird bei jeder Prüfung oder Untersuchung im Zusammenhang damit kooperieren.
  16. MITTEILUNGEN. Alle Mitteilungen an den Käufer bedürfen der Schriftform und sind wirksam bei persönlicher Übergabe, am dritten Tag nach dem Absenden, wenn sie per Einschreiben mit Rückschein verschickt werden, oder zwei Werktage nach Hinterlegung, wenn sie durch einen national anerkannten Kurierdienst verschickt werden, der den Zeitpunkt, den Ort und den Empfang der Lieferung nachweist, und in jedem Fall, wenn sie an die in der Bestellung angegebene Adresse adressiert sind (oder an eine andere Adresse, die eine Partei von Zeit zu Zeit schriftlich angeben kann).
  17. INFORMATIONEN. Alle Informationen, Dokumente, Spezifikationen, Vorschläge, Kommentare und Daten („Informationen“), die der Käufer dem Verkäufer früher oder später zur Verfügung gestellt oder offengelegt hat, sind und bleiben vertrauliche und geschützte Informationen des Käufers und sind streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Erfüllung einer Bestellung zu verwenden. Darüber hinaus ist der Verkäufer ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers in keinster Weise berechtigt, mit der Tatsache zu werben oder diese zu veröffentlichen, dass er dem Käufer Liefergegenstände zur Verfügung gestellt hat oder einen Vertrag mit dem Käufer abgeschlossen hat. DER KÄUFER ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF INFORMATIONEN. JEGLICHE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, DIE IN BEZUG AUF DIE VOM KÄUFER ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN INFORMATIONEN BESTEHT, EINSCHLIESSLICH DER GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER GARANTIE DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, IST AUSGESCHLOSSEN.
  18. RECHNUNGEN. Die Parteien vereinbaren, dass bei allen Transaktionen Faksimile-Unterschriften als Originalunterschriften akzeptiert werden, dass Bestellungen elektronisch übermittelt werden können und dass jedes gemäß einer Bestellung erstellte Dokument in elektronischem Format aufbewahrt werden kann; eine Kopie davon gilt als Original. Keine der Parteien darf die Echtheit einer Bestellung oder eines in dessen Rahmen erstellten Dokuments aufgrund der Verwendung einer Faksimile-Unterschrift, einer elektronischen Bestellung oder Kopie anfechten. Ungeachtet des Vorstehenden müssen sämtliche Änderungen der Zahlungsvorgänge oder -verfahren vom Käufer überprüft werden.
  19. LIEFERANTEN. Der Verkäufer und seine Lieferanten müssen einen Plan zur Verhinderung und Erkennung von gefälschten Produkten in ihrem Qualitätsmanagementsystem eingerichtet haben. Der Plan muss die Fähigkeit einbeziehen, sämtliche gefälschten Produkte zu überwachen und den entsprechenden gesetzlichen und Regulierungsbehörden zu melden. Der Verkäufer wird den Käufer umgehend schriftlich über etwaige entdeckte gefälschte Liefergegenstände informieren. Der Verkäufer und seine Lieferanten sind allein für diejenigen Mitarbeiter verantwortlich, die Aktivitäten bei Bestellungen vornehmen, und bestätigen, dass sich diese ihrem Beitrag zur Konformität und Produktsicherheit der Liefergegenstände bewusst sind.
  20. KRIEGSMINERALIEN. Der Verkäufer sichert zu und gewährleistet, dass die Waren keine Kriegsmineralien gemäß Abschnitt 1502 des Dodd–Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act und entsprechenden Regeln enthalten, und dass, wenn die Waren Kriegsmineralien enthalten sollten, der Verkäufer dem Käufer einen schriftlichen Bericht und Anweisungen für die weitere Vorgehensweise bereitstellen wird. Wenn sich der Status von Waren während der Ausführung der Bestellung verändert, sodass die in dieser Klausel enthaltenen Angaben und Bescheinigungen nicht mehr genau stimmen, hat der Verkäufer einen schriftlichen Bericht auszufüllen und dem Käufer zu überreichen.
  21. EXPORTKONTROLLE. Der Verkäufer wird alle anzuwendenden Gesetze bezüglich exportkontrollierten Gütern einhalten, darunter die Pflicht für Auftragnehmer oder Verkäufer, sich gemäß der International Traffic in Arms Regulations („ITAR“) beim US-Außenministerium zu registrieren.
  22. GESCHÄFTSVERHALTEN. Der Verkäufer hat eine Kopie der Richtlinie über verbotene Geschäftspraktiken und des Verhaltens- und Ethikkodex („Kodex der Unternehmensethik“) erhalten und stimmt zu, sich an diese Bedingungen zu halten. Der Verkäufer sichert zu und gewährleistet, dass er und seine leitenden Angestellten, Direktoren und Beauftragten bei der Ausführung der Verpflichtungen des Verkäufers hierunter oder anderweitig (i) sämtliche Antikorruptionsgesetze einhalten wird, darunter, aber nicht beschränkt auf den U.S. Foreign Corrupt Practices Act von 1977 und den U.K. Bribery Act 2010 („Antikorruptionsgesetze“); (ii) einem Regierungsbeamten keine Wertgegenstände bereitstellen wird, ungeachtet ob direkt oder indirekt, um Geschäfte zu erhalten oder fortzuführen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Angebote, Zahlungen, oder Zahlungsversprechen oder Autorisierungen von Zahlungen von Wertgegenständen, um (x) eine Handlung oder Entscheidung eines Regierungsbeamten in seiner amtlichen Funktion zu beeinflussen; (y) den Regierungsbeamten dazu zu verleiten, im Verstoß gegen gesetzlichen Aufgaben eines solchen Beamten zu handeln oder nicht zu handeln, oder (z) sich anderweitig einen unangemessenen Geschäftsvorteil zu sichern. Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf Bargeld, Geschenke, Unterhaltung, Reisen, politische oder wohltätige Beiträge oder jegliche anderen Wertsachen. Der Verkäufer wird seine Aktivitäten jederzeit im Einklang mit allen geltenden Gesetzen ausführen, darunter diejenigen in Bezug auf die Bekämpfung von Bestechung oder die Antikorruptionsvorschriften, darunter unter anderem der US Foreign Corrupt Practices Act von 1977 und alle Bundes-, Landes-, Provinz- oder territorialen Gesetze bezüglich der Bekämpfung von Bestechung und Korruption. Dementsprechend wird der Verkäufer kein Angebot oder Geschenk machen oder eine Zahlung leisten und wird kein Zahlungsversprechen oder andere Versprechen machen oder ein Zahlungsversprechen direkt oder indirekt autorisieren und kein Geld oder andere Wertsachen einem Mitarbeiter oder Vertreter des Käufers, einem Regierungsbeamten, einer politischen Partei oder deren Beamten oder einer Person bereitstellen, mit der Gewissheit oder dem Grund zur Annahme, dass der gesamte Betrag oder ein Teil davon oder des Wertgegenstands zum Zweck der Beeinflussung einer Entscheidung oder Handlung angeboten, übergeben oder versprochen wird, um den Verkäufer oder Käufer zu unterstützen oder anderweitig einen unangemessenen Vorteil oder Nutzen zu erhalten.
  23. VERSCHIEDENES. Alle Verzichtserklärungen des Käufers bedürfen der Schriftform. Eine Verzögerung oder Unterlassung bei der Ausübung eines Rechts, einer Befugnis oder eines Rechtsmittels des Käufers im Rahmen dieses Vertrages beeinträchtigt nicht ein solches Recht, eine solche Befugnis oder ein solches Rechtsmittel oder gilt nicht als Verzicht auf ein Versäumnis oder eine Duldung desselben. Der Verkäufer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers weder eine Bestellung noch fällige oder fällig werdende Gelder des Käufers abtreten. Die Bestellung ist in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Staates auszulegen, in dem der Käufer seinen Hauptsitz hat oder in dem er gegründet wurde, und zwar ohne Rücksicht auf die Regeln des Kollisionsrechts. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen in einer Bestellung ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt oder beeinträchtigt. Bestimmungen, die ihrer Natur nach fortbestehen sollten, bleiben auch nach einer Beendigung oder einem Auslaufen in Kraft. Die hierin enthaltenen Abschnittsüberschriften sind nicht Teil der Bestellung und dienen lediglich der besseren Übersichtlichkeit für die Parteien. Sollte eine Bestimmung der Bestellung in einer Rechtsprechung ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, so berührt diese Ungültigkeit, Rechtswidrigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit nicht die anderen Bestimmungen der Bestellung oder macht diese Bestimmungen in einer anderen Rechtsprechung nicht ungültig oder nicht durchsetzbar. Bestimmungen der Bestellung, die ihrer Natur nach über ihre Bestimmungen hinaus gelten sollen, bleiben auch nach einer Kündigung oder Erfüllung der Bestellung in Kraft.